Information zum Verbrennen von Gartenabfällen in der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark)

In der Zeit vom 1. Februar bis zum 15. März ist das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen gemäß der Verordnung des Landkreises Stendal erlaubt. Das gilt auch für alle Ortschaften der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark).

Gartenabfälle dürfen nur einmal im genannten Zeitraum auf dem Gartengrundstück, auf dem sie angefallen sind, mittwochs oder samstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, außer an Feiertagen, in einen Kleinfeuer verbrannt werden. Der Verbrennungsvorgang muss innerhalb von 2 Stunden beendet sein.

Lesen Sie dazu nachfolgende Pressemitteilung des Landkreises Stendal

Pressemitteilung