Landrat erlässt Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot
Heute hat der Landrat eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und die Einschränkung der Nutzung des Grundwassers erlassen. Diese ist als Anlage beigefügt und tritt am 22.06.2022 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Kloth
Verbandsgemeindebürgermeister der VerbGem Seehausen (Altmark)