Ab dem 1. Januar 2023 werden in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die Einkommensteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme ausgelegt.
Nähere Informationen finden Sie -> hier
Ab dem 1. Januar 2023 werden in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die Einkommensteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme ausgelegt.
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