Update vom 12.11.2024 zu Verkehrseinschränkungen L38 zwischen B 189 u. Abzweig Geestgottberg vom 11.11.2024 - 06.12.2024

In der Zeit vom 11.11.2024 bis voraussichtlich 06.12.2024 wird die L38 (ehemals K1020) im Auftrag der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) instandgesetzt. Während dieses Zeitraums ist die L38 grundsätzlich für den Gesamtverkehr gesperrt. An dieser Aussage hat sich nichts geändert.
Nach Rücksprache mit dem Baulastträger und dem bauausführenden Unternehmen ist klar, dass es bzgl. Zeit und Umfang der Baumaßnahme leider keine Alternative gibt. Diese Aussage ist (wegen der Sperrung der Zufahrt auf die B189 von Geestgottberg aus) für uns nicht gerade befriedigend. Wir können aber für ortskundige Verkehrsteilnehmer zumindest folgende Informationen zur zeitweisen Nutzung der Bereiche hier liefern. Da es im Bauablauf allerdings auch zu auch zu Verschiebungen/Verzögerungen kommen kann, sind auch kurzfristige Anpassungen an den Bauablauf nicht ausgeschlossen. Sämtliche Angaben sind also ohne Garantie.
Zur besseren Verständlichkeit beziehen wir uns bei der nun folgenden Erläuterung und Bezeichnung der Streckenabschnitte auf die angehängte Übersichtskarte mit den jeweils „blau“ und „rot“ markierten Abschnitten:
-    11.11. – 12.11.2024: „blauer Abschnitt“ offen / „roter Abschnitt“ gesperrt
-    13.11. – 19.11.2024: „blauer Abschnitt“ gesperrt / „roter Abschnitt“ offen
-    20.11. – 28.11.2024: „blauer Abschnitt“ offen / „roter Abschnitt“ gesperrt
-    28.11. – 03.12.2024: „blauer Abschnitt“ gesperrt / „roter Abschnitt“ offen
Entsprechende Umleitungen sind ausgeschildert bzw. bei halbseitiger Sperrung durch Ampelverkehr geregelt. 
Ortskundige Fahrzeugführer wissen, dann man in Zeiten der „Nichtsperrung“ des „roten Abschnittes“ über den „gelben Abschnitt“ weiterführend bis nach Beuster kommt. Da es sich hier in der Bauart um ländliche Wege handelt, kann eine offizielle zeitweise Umleitung nicht offiziell ausgeschildert werden. Eine Nutzung für den Individualverkehr ist allerdings problemlos möglich.
Die hier veröffentlichten Informationen und Empfehlungen sind die Einschätzungen der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) und stellen keine Rechtsverbindlichkeit dar. Wir wollen die betroffene Bevölkerung hier nur möglichst umfassend informieren und sind nicht Verantwortlicher dieser Baumaßnahme.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Nord mit Sitz in Stendal (03931) 687-101.

Eine Karte finden Sie -> hier