Wasserwehr der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark)

Gemäß § 14 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) haben Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Hochwasser- und Eisgefahr bedroht sind, dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr) eingerichtet wird. Die Verpflichtung zur Einrichtung einer Wasserwehr obliegt den Gemeinden als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises im Sinne des § 6 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA).

Die Wasserwehr unterstützt im Erstfall die zuständige Behörde, wenn durch Hochwasser, Eisgang und andere Ereignisse Anlagen oder Einrichtungen des Hochwasserschutzes oder Überschwemmungsgebieten Gefahren drohen (Wassergefahr) oder bereits eingetreten sind.
Leiter der Wasserwehr ist Horst Sandmann, 1. Stellvertreter Roland Müller, 2. Stellvertreter Manfred Richter.

Neue Mitglieder sind in der Wasserwehr herzlich willkommen. Den dazu benötigten Aufnahmeantrag finden Sie hier -> Antrag

 

Foto: Wasserwehrhalle