Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und -gestaltung. Sie ist zweistufig und besteht auf dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen. Die Gemeinden haben hierbei jedoch übergeordnete Vorgaben der Raumordnung und höherrangige Vorgaben aus Gesetzen und Verordnungen zu beachten.
Der Flächennutzungsplan ist eine Art Vorbereitungsplan für das Gemeindegebiet. Er zeigt in groben Zügen, wie sich die Gemeinde in Zukunft entwickeln soll. Bebauungspläne gelten nur für Teile des Gemeindegebietes und konkretisieren in der Regel die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Sie legen fest, was genau auf diesen Flächen gebaut werden darf.


