Flächennutzungspläne
Die Verbandsgemeinde Seehausen (A.) verfügt noch nicht über einen gesamten Flächennutzungsplan. Stattdessen bestehen für einige Ortsteile Teilflächennutzungspläne. Sie stellen in Grundzügen die Nutzung dar, die sich nach den voraussehbaren Bedürfnissen und der beabsichtigten Entwicklung der Gemeinde ergibt. Bei dem Flächennutzungsplan handelt es sich um vorbereitende Bauleitplanung. Hieraus können Bebauungspläne entwickelt werden.
Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich. Eine unmittelbare Rechtswirkung gilt somit nicht für den Grundstückseigentümer. Baurechte werden durch einen rechtkräftigen Bebauungsplan möglich.
- Aland
- Altmärkische Höhe
- Altmärkische Wische
- Hansestadt Seehausen (Altm.)
- Zehrental


