Hintergrund der Anpassung
Die technische Ausstattung der Behörden und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheitsstandards, einschließlich der Online-Ausweisfunktion, verursachen zusätzliche Kosten. Die Anpassung ist bundesweit einheitlich und gesetzlich festgelegt, sodass die Kommunen keinen Einfluss auf die Höhe der Gebühren haben.
Neue Gebühren im Detail:
*Personalausweis für Personen ab 24 Jahren = 46 Euro
*Personalausweis für Personen unter 24 Jahren = 27,60 Euro
*Zusätzliche Kosten für die Erstellung der Passbilder im Einwohnermeldeamt = 6 Euro (bei anderen Dienstleistern können höhere Gebühren anfallen)



