Entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) wird im § 9 gefordert, dass die Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden.
Die diesjährige Prüfung erfolgt am 20. und 21.04.2026
Die Prüfung erfolgt durch ein Fachunternehmen mittels eines festgelegten Verfahrens mit Druckprüfgerät. Dabei werden Prüflasten angebracht, um die Lage- und Kippsicherheit zu überprüfen, eine „Rüttelprobe“ per Hand erfolgt nicht.
Die bei der Überprüfung festgestellten mangelhaften Grabmale werden kenntlich gemacht. Akut umsturzgefährdete Grabmale werden entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften gesichert, umgelegt oder abgebaut.
Die Nutzungsberechtigten erhalten bei Mängeln eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmales satzungsgemäß von einem zugelassenen Bildhauer oder Steinmetz herstellen zu lassen und der Gemeinde einen Nachweis hierüber zu erbringen.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch nicht standsichere Grabmale an Personen oder Sachen entstehen, haften.



