Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes „Grünes Band Sachsen-Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ zur Festsetzung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument am 9. November 2019 besteht nach § 7 Abs. 1 GBG LSA die Verpflichtung, für eine einheitliche Entwicklung im Sinne der Schutzzwecke die Erstellung eines Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplanes (PEIP) zu gewährleisten.
Mit dem PEIP wird eine abgestimmte Daten- und Handlungsgrundlage für den Erhalt des Grünen Bandes und der Entwicklung des Gebietes geschaffen. Die im Gesetz festgelegten Ziele werden durch den PEIP konkretisiert.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen und Nutzungsberechtigte haben die Möglichkeit, den Plan in der Zeit vom 26. Januar bis 28. Februar 2026 einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/kurz/-tkLqtTTj
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet 14 Tage nach Abschluss der Auslegung, also am 14. März 2026.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Plan in analoger Form in den Landkreisen Harz, Börde, Altmarkkreis Salzwedel und Stendal aus. Dort kann er während der üblichen Geschäftszeiten der jeweiligen Kreisverwaltungen eingesehen werden.
Mit der öffentlichen Auslegung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange sichergestellt. Ziel ist es, die Entwicklung und den Schutz des Nationalen Naturmonuments Grünes Band Sachsen-Anhalt transparent zu gestalten und Anregungen sowie Hinweise aus der Bevölkerung und von Fachinstitutionen einzubeziehen.


