Ihre Vorteile:
✔ Einfache Antragstellung
✔ Persönliche Beratung
✔ Kein Kostenvoranschlag erforderlich
✔ Schneller Start nach Antragsprüfung (auch rückwirkende Abrechnung möglich, mit Benachrichtigung zur Vollständigkeit des Antrages
✔ Sofortige Auszahlung bei Förderzusage (nach Abschluss der Weiterleitungsvereinbarung)
✔ Einfache Abrechnung Maximale Förderhöhe: 1.000 €
Was wird nicht gefördert?
✗ Karnevalsveranstaltungen, Weihnachts- und Ostermärkte, Jahrmärkte
✗ Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren und Sportveranstaltungen
✗ Projekte mit Schwerpunkt soziale/sozialpädagogische Arbeit
✗ Projekte mit Schwerpunkt Umwelt- und Naturschutz Weitere Ausschlusskriterien finden Sie im Merkblatt und den Tipps zur Antragstellung:
Beratung & Kontakt:
Die Kulturverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich (LAG BEK) beraten Sie gerne zu Ihren Ideen.
Anträge können bis zum 10.05.2026 eingereicht werden.
Servicestelle beim Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V.: Ulrike Dietrich I E-Mail: dietrich@lhbsa.de I Telefon: 0345 / 13 51 68 79 Mobil: 0179 / 227 45 35 I
Weitere Informationen: https://landesheimatbund.de/mkf/
