Anmeldung eines Wildschadens
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Schäden feststellen, die durch Wildtiere verursacht wurden – beispielsweise auf landwirtschaftlichen Flächen, in Gärten oder an öffentlichen Einrichtungen – können Sie diese beim zuständigen Ordnungsamt melden. Die Meldung eines Wildschadens ist wichtig, um eine Begutachtung und gegebenenfalls eine Regulierung zu ermöglichen.
Zu den typischen Wildschäden zählen unter anderem:
Verbiss-, Tritt- oder Fegeschäden an landwirtschaftlichen Kulturen
Beschädigungen durch Wildschweine an Wiesen oder Gärten
Schäden an Zäunen oder anderen Grundstückseinrichtungen
Die Meldung sollte zeitnah erfolgen und idealerweise Fotos sowie eine genaue Ortsangabe enthalten. Nach Prüfung wird ggf. eine Begutachtung durch die zuständige Stelle veranlasst.
Anträge / Formulare