Anmeldung eines Wildschadens
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Schäden feststellen, die durch Wildtiere verursacht wurden – beispielsweise auf landwirtschaftlichen Flächen, in Gärten oder an öffentlichen Einrichtungen – können Sie diese beim zuständigen Ordnungsamt melden. Die Meldung eines Wildschadens ist wichtig, um eine Begutachtung und gegebenenfalls eine Regulierung zu ermöglichen.
Zu den typischen Wildschäden zählen unter anderem:
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Verbiss-, Tritt- oder Fegeschäden an landwirtschaftlichen Kulturen
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Beschädigungen durch Wildschweine an Wiesen oder Gärten
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Schäden an Zäunen oder anderen Grundstückseinrichtungen
Die Meldung sollte zeitnah erfolgen und idealerweise Fotos sowie eine genaue Ortsangabe enthalten. Nach Prüfung wird ggf. eine Begutachtung durch die zuständige Stelle veranlasst.
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Anträge / Formulare