Bekämpfung von Eichenprozessionsspinner
Leistungsbeschreibung
Der Eichenprozessionsspinner (EPS) stellt eine gesundheitliche Gefahr für Menschen sowie eine Belastung für Bäume dar. Bei Befall auf öffentlichen oder privaten Flächen kann ein Antrag auf Bekämpfung gestellt werden. Das Ordnungsamt prüft die Meldung und koordiniert ggf. Maßnahmen zur fachgerechten Entfernung der Nester durch eine Fachfirma. Eine genaue Standortangabe sowie Fotos erleichtern die Bearbeitung.
Anträge / Formulare
- Bekämpfung Eichenprozessionsspinner 2026 mittels Absaugung
- Bekämpfung Eichenprozessionsspinner 2027 (Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Bekämpfung Eichenprozessionsspinner 2027 mittels Absaugung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)