Kreisverwaltung weist auf intensiven Befall durch den Eichenprozessionsspinners hin

In Sachsen-Anhalt ist das Vorkommen des Eichenprozessionsspinners (EPS), der sich seit 1993 in Deutschland vermehrt, in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Er tritt in warm-trockenen Regionen bevorzugt in lichten Eichenwäldern, an Waldrändern und an besonnten Einzelbäumen in Erscheinung, jedoch kommt es auch zunehmend zu intensivem Befall im öffentlichen Grün und in Gärten. Im Landkreis Stendal wird er seit vielen Jahren umfänglich bekämpft, wobei die Maßnahmen keine 100-prozentige Wirksamkeit erzeugen können – so auch in diesem Jahr. Sie können daher eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen darstellen. Aus diesem Grund weißt die Kreisverwaltung ausdrücklich auf Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensweisen hin.

Besondere Vorsicht ist vor den Raupenhaaren geboten. Ab dem dritten Larvenstadium bilden die Tiere Gifthaare aus, die das Eiweißgift Thaumetopoein enthalten. Etwa Ende Mai/Anfang Juni, zum Zeitpunkt der Gifthaarbildung, spinnen die Raupen an geschützten Stellen am Stamm oder Ästen von Eichen Nester. Die Gifthaare können bis zu tausend Meter weit mit dem Wind verdriftet werden. Ab Juli/August verpuppen sich die Raupen, drei bis sechs Wochen später schlüpfen die Falter. Alte Gespinstnester, ob am Baum haftend oder am Boden liegend, stellen eine anhaltende Gefahr dar, da die Raupenhaare eine lange Haltbarkeit besitzen.

Im Landkreis Stendal erfolgt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in allen Einheits- und Verbandsgemeinden seit Jahren in vergleichbarem Umfang. Ein vermehrtes Vorkommen ist derzeit im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen, der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte sowie der Hansestadt Stendal erkennbar. Daher sind folgende Vorsichtsmaßahmen und Verhaltensweisen zu beachten: Grundsätzlich sind Befallsareale zu meiden, dabei sind auch Hinweisschilder und Sperrungen zu beachten. Raupen und Gespinste sollten nicht berührt werden. Sollte ein Kontakt zustande gekommen sein, ein Duschbad mit Haarreinigung sowie der sofortige Kleiderwechsel erfolgen. Die Kleidung inklusive Schuhe ist dann unbedingt bei 60 Grad Celsius zu waschen und sollte nicht in den Wohnbereich gebracht werden. Augen sollten gut mit Wasser ausgespült werden. Vorsorglich sollten empfindliche Hautbereiche geschützt werden. Dazu gehören etwa Hals, Nacken und Unterarme.

Es können nach Kontakt mit den Raupenhaaren sehr individuelle Krankheitserscheinungen auftreten. So sind allergische Reaktionen möglich, überwiegend wurden lokale Hautausschläge mit punktförmigen Hautrötungen beschrieben, die einhergehen mit starkem Jucken und Brennen. Nach wenigen Tagen bilden sich diese Hauterscheinungen zurück, ohne dass eine spezifische Behandlung erforderlich wird. Möglich sind auch Reizungen an Mund und Nasenschleimhaut, Husten und Bronchitis durch Einatmen der Haare. Ganz vereinzelt können Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung auftreten. Bei verstärktem Auftreten von allergischen Symptomen, Augenerkrankungen sowie stark juckende Hauterkrankungen sind die entsprechenden Fachärzte aufzusuchen. Bei der Behandlung sollte der Kontakt mit den Raupenhaaren angesprochen werden.

Verantwortlich für die Überwachungs-, Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sind immer die Eigentümer oder anderen Verfügungsberechtigten der Grundstücke, auf denen die mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Bäume stehen. Besteht die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung von Personen, so haben sie – im Rahmen der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht – auf eigene Kosten geeignete Gefahrenabwehrmaßnahmen zu treffen. Hierzu zählen insbesondere chemische, biologische und mechanische Bekämpfungs-maßnahmen.

Wer akuten Befall an öffentlichen Plätzen feststellt, sollte diesen dem zuständigen Ordnungsamt der jeweiligen Verbands- oder Einheitsgemeine melden.

Die Kommunen im Landkreis Stendal bieten grundsätzlich privaten Eigentümern von EPS befallenen Eichen die Möglichkeit, sich der Bekämpfungsmaßnahme gegen den EPS anzuschließen. Das birgt einen nicht unerheblichen Kostenvorteil für Privateigentümer. Ein entsprechender Aufruf erfolgt wiederkehrend im August jeden Jahres für das Folgejahr. Die Meldung erfolgt an die zuständige Einheits- und Verbandsgemeinde. Der Landkreis Stendal beauftragt ausschließlich geprüfte und zugelassene Schädlingsbekämpfer. Wer akuten Befall an öffentlichen Plätzen feststellt, sollte diesen dem zuständigen Ordnungsamt der jeweiligen Verbands- oder Einheitsgemeinde melden.

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