Eichenprozessionsspinner

Anmeldungen sind bis zum 31. August 2026 möglich Im Gebiet der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) sind zahlreiche Eichen vom Eichenprozessionsspinner befallen. Um die gesundheitlichen Gefahren für die Bevölkerung zu verringern und einer weiteren Ausbreitung entgegenzuwirken, sind auch im Jahr 2027 Bekämpfungsmaßnahmen vorgesehen. 

Private Eigentümerinnen und Eigentümer können ihre befallenen Eichen in die gemeinsamen Maßnahmen einbeziehen lassen. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 31. August 2026 bei der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) eingehen. 

Grundsätzlich sind die Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise die Verfügungsberechtigten der betroffenen Grundstücke für die Überwachung und die notwendigen Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen verantwortlich. Geht von befallenen Eichen eine gesundheitliche Gefahr für Personen aus, müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht geeignete Maßnahmen auf eigene Kosten veranlasst werden. 

Folgende Bekämpfungsverfahren sind vorgesehen: 

Aviochemische Bekämpfung aus der Luft 

Die voraussichtlichen Kosten betragen rund 680 Euro brutto je behandeltem Hektar. Die reguläre Sprühbreite liegt bei 32 Metern. Das Verfahren eignet sich daher vor allem für zusammenhängende Baumgruppen oder größere Eichenbestände. 

Bei Einzelbäumen und kleinen Baumgruppen können wegen des höheren technischen und organisatorischen Aufwandes zusätzliche Kosten entstehen. Eine Durchführung ist nur möglich, wenn die Maßnahme technisch und rechtlich zulässig ist. 

Chemische Bekämpfung vom Boden aus 

Die voraussichtlichen Kosten betragen rund 4,50 Euro brutto je Baum. 

Mechanische Bekämpfung durch Absaugen 

Die voraussichtlichen Kosten betragen rund 62 Euro brutto je Baum. 

Bei allen Beträgen handelt es sich um vorläufige Richtpreise. Die tatsächlichen Kosten können insbesondere vom Ergebnis der Ausschreibung, von den örtlichen Gegebenheiten, der Größe und Lage des Baumbestandes sowie vom notwendigen Arbeitsaufwand abweichen.

Jede Anmeldung wird geprüft 

Mit der Anmeldung besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Bekämpfungsmaßnahme. Zunächst wird geprüft, ob die Maßnahme tatsächlich, technisch und rechtlich umgesetzt werden kann. 

Berücksichtigt werden dabei unter anderem:

- die Anwendungsbestimmungen für das vorgesehene Biozidprodukt Foray ES, 

-  notwendige Sicherheitsabstände, 

- die Lage und Erreichbarkeit der Bäume,

- angrenzende Grundstücke und Gewässer, 

- Schutzgebiete und geschützte Biotope, 

- naturschutzrechtliche Vorgaben sowie 

- organisatorische und witterungsbedingte Voraussetzungen. 

Besonders zu beachten ist § 30a des Bundesnaturschutzgesetzes. Dieser verbietet den flächigen Einsatz bestimmter Biozidprodukte in besonders geschützten Gebieten und Biotopen grundsätzlich. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Nach Abschluss der Prüfung werden die Antragstellenden darüber informiert, ob und in welcher Form eine Bekämpfung durchgeführt werden kann. 

Eine Behandlung mit Nematoden wird von der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) nicht angeboten. 

Anmeldung und weitere Informationen 

Die zur Behandlung angemeldeten Eichen müssen sich auf dem Grundstück der antragstellenden Person befinden. Der erforderliche Anmeldebogen steht auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) im Bereich Formulare zur Verfügung. 


Anmeldeschluss ist der 31. August 2026. 

Weitere Auskünfte erteilt die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark)


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