Die frühestens am 26.07.2026 versandten Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens den 16.08.2026 bei den Wahlberechtigten eingegangen sein. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhalten haben, wenden Sie sich an info@vgem-seehausen.de.
Zur Beantragung der Briefwahl finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antragsformular.
Dieses können Sie ausfüllen und an uns übersenden. Bitte achten Sie darauf, dass auf dem Formular das Geburtsdatum, das Datum der Absendung und Ihre Unterschrift ausgefüllt sind.
Sollten Sie den Antrag für eine andere Person stellen, achten Sie bitte darauf, die Vollmacht unten auf dem Formular auszufüllen.
Das ausgefüllte Antragsformular können Sie dann während unserer Öffnungszeiten persönlich im Einwohnermeldeamt abgeben. Schriftlich können die Wahlunterlagen zudem per Fax und E-Mail beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Das ist formlos möglich. Wichtig sind dann folgende Informationen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und, falls gewünscht eine abweichende Versand- Adresse. Telefonisch kann die Briefwahl in Seehausen nicht beantragt werden, informiert die Verwaltung.
Unsere Öffnungszeiten:
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beantragung oder eine Online-Beantragung nicht möglich ist.
Grundsätzlich dürfen Wahlunterlagen nur von der wahlberechtigten Person selbst beantragt werden. Sollten Sie die Wahlunterlagen für jemand anderen beantragen, brauchen Sie hierfür die Vollmacht.
Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen muss bis Freitag, den 04.09.2026, um 15:00 Uhr gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Beantragung nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich. Bitte berücksichtigen Sie zudem eine Postlaufzeit von etwa vier Tagen.
