Deutschlandticket zur Schülerbeförderung muss beantragt werden

Das Schuljahr 2025/2026 nähert sich dem Ende und damit wirft das kommende Schuljahr bereits seine Schatten voraus. Damit alle Mädchen und Jungen, die auf die Schülerbeförderung im Landkreis Stendal angewiesen sind, diese pünktlich nutzen können, wird eine Beantragung bis zum 30. Juni online unter www.stendalbus.de erforderlich.

An den ersten Tagen des neuen Schuljahres beginnt vor allem für eine Gruppe Kinder ein neuer Lebensabschnitt: die Erstklässler. Wenn diese die Schülerbeförderung nutzen möchten, muss dies erstmals durch die Eltern beantragt werden. Über die Internetseite des Busliniennetz-Betreibers Stendalbus ist dies am PC oder Smartphone bis 30. Juni möglich. Der entsprechende Fahrausweis in Form einer Chipkarte wird dann rechtzeitig auf dem Postweg zugestellt. Er gilt ab 17. August für das gesamte Schuljahr und ist täglich, bei jeder Fahrt, vorzuzeigen.

Schüler, die bereits im Besitz eines Deutschlandtickets durch Stendalbus sind, müssen dieses unbedingt aufbewahren, obwohl es in den Sommerferien nicht gültig ist. Für das neue Schuljahr gibt es kein neues physisches Ticket, sondern das vorhandene wird nur aktualisiert. Für die Verlängerung des Tickets, damit es ab 17. August wieder gültig ist, ist eine erneute Antragstellung ebenso online unter www.stendalbus.de erforderlich.

Eine Veränderung gibt es für etliche Mädchen und Jungen, welche von der Klassenstufe vier in die fünf wechseln. Viertklässler mit Wohnsitz in den Stadtgebieten Stendal, Tangermünde und Tangerhütte (nicht Ortsteile) geben ihr Deutschlandticket am letzten Schultag nur in der Schule ab, wenn Wohn- und Schulort im Schuljahr 2026/2027 gleichlautend sind. Ansonsten gilt: für das neue Schuljahr muss das Deutschlandticket online beantragt werden. Einen Anspruch auf einen Fahrausweis durch den Landkreis Stendal haben ab dem Schuljahr 2026/2027 gemäß gültiger Rechtsgrundlage Fünftklässler mit einer Schulwegstrecke von mehr als fünf Kilometern. In der Grundschulzeit galt für sie bislang ein Rechtanspruch ab einer Strecke von zwei Kilometern.

Schüler, die bereits im Besitz eines Deutschlandtickets sind und die Schulform wechseln, etwa von einem Gymnasium an eine Sekundar- oder Gemeinschaftsschule, dürfen ihr Ticket behalten. Es wird lediglich ein neuer Antrag auf Schülerbeförderung online unter www.stendalbus.de erforderlich. Alle Schüler, die an die Berufsschule wechseln, müssen ihr Ticket am letzten Schultag in der Schule abgeben und dann ein neues Ticket für das Schuljahr 2026/2027 beantragen. Berufsschüler, die das Deutschlandticket kostenlos durch den Landkreis Stendal erhalten haben, müssen dieses an ihrem letzten Schultag in der Schule abgeben.

Pressemitteilung (PDF) 


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